Anhörung von Vorwürfen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Nicht jedes Mal, wenn die Standards guter wissenschaftlicher Praxis nicht eingehalten werden, liegt auch ein akademisches Fehlverhalten im strengen Sinne vor.
Wird aber ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt oder begründet vermutet, kann man sich an die Kommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis bzw. die Ombudsperson der Universität wenden.
Die Kommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis setzt sich aus je einem Hochschullehrer je Fakultät, zwei Vertretern des akademischen Mittelbaus sowie der Ombudsperson zusammen. Den Vorsitz der Kommission hat die Prorektorin für Forschung qua Amt inne.
Zu den Aufgaben der Kommission gehört es, bei der Formulierung und Weiterentwicklung von Standards guter wissenschaftlicher Praxis mitzuwirken.
Eine weitere Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit der Ombudsperson der Universität Sachverhalte wie etwaiges Fehlverhalten aufzuklären. Die Kommission klärt – auch unter Hinzuziehung von einschlägigen Fachgutachten – den Sachverhalt und bereitet auf dieser Grundlage Empfehlungen an das Rektorat vor.
Die Kommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis tagt in mehrmonatigen Abständen und kann bei besonderer Veranlassung einberufen werden.