Mitglied werden
"Neue" Promotionsordnung vom 18. Dezember 2018:
Doktorand*innen, die nach der Promotionsordnung vom 18. Dezember 2018 (Amtl. Mitt. 1/2019) promovieren, sind automatisch auch Mitglieder der Graduiertenschule.
Die Mitgliedschaft in der Graduiertenschule sieht grundsätzlich keine Verpflichtungen vor.
Für Mitglieder, die freiwillig und aktiv zum Betreuungskonzept der Graduiertenschule beitragen, hält die Graduiertenschule jedoch verschiedene finanzielle Förderangebote bereit: Aktive Mitglieder können sich um finanzielle und organisatorische Unterstützung der Graduiertenschule für eigene kleine Projekte, für Tagungsreisen oder Auslandsaufenthalte sowie um eine Abschlussförderung für die letzten Monate ihrer Promotion bewerben.
"Alte" Promotionsordnung vom 10. Mai 2010:
Für Doktorand*innen, die nach der Promotionsordnung vom 10. Mai 2010 (Amtl. Mitt. 27/2010) promovieren, ist die Mitgliedschaft in der Graduiertenschule freiwillig und muss daher ausdrücklich beantragt werden.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist über das Formular in der rechten Spalte zu stellen.
Der Antrag ist zu richten an die
Sprecherin der Graduiertenschule der Humanwissenschaftlichen Fakultät
Gronewaldstraße 2
50931 Köln.
Per E-Mail an: Graduiertenschule[at]uni-koeln.de
Über die Aufnahme in die Graduiertenschule entscheidet die Sprecherin der Graduiertenschule.