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Ausschreibungen

Für ihre Mitglieder schreibt die Graduiertenschule an dieser Stelle regelmäßig aus:

  • Zuschüsse zu Tagungs- und Kongressreisen
  • Zuschüsse zu Forschungsaufenthalten im Ausland
  • Zuschüsse zu eigenen Projekten von Doktorand*innen

Pro Doktorant*in kann pro Jahr nur ein Antrag auf Zuschüsse durch die Graduiertenschule zugelassen werden. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung.

Anträge auf finanzielle Förderung sind rechtzeitig im Vorfeld der geplanten Reise bzw. vor dem gewünschten Antritt eines Kurzstipendiums einzureichen. Rückwirkende Anträge sind nicht möglich.

Zur Einreichung von Anträgen gelten vierteljährliche Fristen:

  • 15. September
  • 15. Dezember
  • 15. März
  • 15. Juni

Bitte kalkulieren sie bei der Antragsstellung ein, dass zwischen dem Ende der jeweiligen Einreichungsfrist und der Bearbeitung bzw. Auswahlentscheidung eine Zeitspanne von mehreren Wochen liegen kann.

Einzelne Unterlagen, deren fristgerechte Einreichung durch die Antragstellerin / den Antragsteller nicht kontrolliert werden kann, z. B. Bestätigungen, dass ein Beitrag zu einer Tagung angenommen wurde, oder Empfehlungsschreiben, können ggfs. nachgereicht werden. Bitte reichen Sie, falls Ihnen einzelne Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen, den übrigen Antrag trotzdem fristgerecht ein und weisen Sie im Antragsschreiben darauf hin, wann die Unterlagen voraussichtlich vorgelegt werden können. Die Auswahl erfolgt dann unter dem Vorbehalt, dass der Antrag vor Beginn der Förderung vollständig vorliegt.

Zu den Ausschreibungen: